Kaiserin-Friedrich-Haus, Brandschutzmaßnahmen in einem Baudenkmal
Berlin, 2023-2025
Leistungsphasen 2-8
Das Kaiserin-Friedrich-Haus mit der gleichnamigen Stiftung als Eigentümerin wurde im Jahre 1906 im Neobarockstil aus Spenden der Bevölkerung zur Förderung der ärztlichen Fortbildung erbaut. Grundlage hierfür waren die Entwürfe des Architekten Ernst von Ihne.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das in der Denkmalliste Berlin unter der Nummer 09011187 gelistet ist. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Baudenkmal mit Ausstattung und Zubehör. Eine Besonderheit stellen der historische Hörsaal und die 3-läufige, repräsentative Treppenanlage mit ihren raumbildenden Elementen dar.
Bei der Betrachtung des Bestandsgebäudes aus brandschutztechnischer Sicht wurde untersucht, ob bei der derzeitigen Nutzung die grundlegenden Schutzziele des Bauordnungsrechts umgesetzt sind und welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, damit die Anforderungen des Brandschutzes erfüllt werden.
Ziel ist es, bei den notwendig werdenden Planungen und Maßnahmen die historischen Elemente mit ihrer räumlichen Aufteilung so weit wie möglich in ihrer bestehenden Form zu erhalten.